Verbinde, teile, spare: Energiegemeinschaften neu gedacht

Gemeinsam in eine energieeffiziente Zukunft

Entdecken Sie die Kraft des kollektiven Energieverbrauchs und wie er Immobilien und Gemeinschaften nachhaltig verändern kann.

Nachhaltig & Effizient

Was ist eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage und wie funktioniert das Konzept?

Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage repräsentiert eine innovative und fortschrittliche Lösung im Sektor der erneuerbaren Energien. Sie ermöglicht es Hausverwaltungen, Immobilienentwicklern, Bauträger, Gemeinnützige Wohnbauträger, oder Mehrfamilienhäuser, in die lokale und nachhaltige Stromproduktion zu investieren und diesen direkt am Entstehungsort zu nutzen.

Die Investitions- und Betriebskosten der Erzeugungsanlage werden unter allen Teilnehmenden aufgeteilt, was die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens deutlich steigert. Falls die notwendigen finanziellen Mittel nicht verfügbar sein sollten, bieten wir die Option an, Ihr Dach zu mieten und auf unsere Kosten eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. In diesem Szenario profitieren Sie weiterhin von sämtlichen Vorteilen, beziehen den Strom jedoch direkt von uns.

Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage gewährleistet eine flexible Deckung des Energiebedarfs und trägt dazu bei, die Abhängigkeit von externen Stromlieferanten und Preisschwankungen zu reduzieren. Durch den direkten Verbrauch der vor Ort erzeugten Energie werden langfristig stabile und niedrige Stromkosten gesichert.

Alles aus einer Hand

Wir sind Profi von der Beratung, Planung, Errichtung bis zur Abrechnung

Für die Abrechnung Gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen ist ein fachliches Hintergrund Wissen sowie die passende Software notwendig. Wir sind in Besitz von beidem und wickeln dies gerne für Sie ab. 

Hier ein kleiner Überblick wie die Abrechnung verläuft.

Schritt 01

Vorschreibung der Akontobeiträge

Schritt 02

Visualisierung des zugewiesenen Sonnenstroms

Schritt 03

Direktverrechnung mit den Teilnehmer:innen

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen

2 verschiedene Möglichkeitender Abwicklung

Die Realisierung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bietet zwei unterschiedliche Pfade, abhängig von den verfügbaren finanziellen Ressourcen.

Mit Geld

Die Investition wird selbstständig gestemmt:

Verfügen die Parteien der Immobilie über ausreichend Kapital, steht die Möglichkeit offen, direkt in eine Photovoltaikanlage zu investieren und damit eine unmittelbare, nachhaltige Energiequelle für die Gemeinschaft zu schaffen. Die Eigentümer und Mieter profitieren von niedrigen Strom- und Netzkosten sowie der Aufwertung der Immobilie.

Ohne Geld

Wir greifen unter die Arme:

Sollte das benötigte Kapital nicht verfügbar sein, bieten wir eine alternative Lösung: Sie können uns die Dachfläche zur Verfügung stellen, woraufhin wir die Installation und Wartung der PV-Anlage übernehmen. In diesem Szenario profitieren die Eigentümer und Mieter weiterhin von günstigeren Strompreisen, ohne selbst in die Anlage investieren zu müssen.

Schnell und unkompliziert

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Hier können Sie sich vorab ein Angebot erstellen lassen. Die Berechnungen sind Richtwerte, und können vom tatsächlichen Angebot abweichen. Sie können am Ende auch ganz einfach einen Termin vereinbaren!
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Kontaktdaten

Sie können den PV-Rechner gerne ohne Angabe von persönlichen Daten nutzen. Geben Sie Ihre Kontaktdaten an, erhalten Sie exklusive Informationen zu Förderungen und Genehmigungspflichten für Ihre PV-Anlage.


Vorteile für jeden

Ihre Vorteile mit unseren maßgeschneiderten Lösungen!

für Hausverwaltungen

für Eigentümer

für Mieter

für die Region/für Österreich

Interesse an einer Energiegemeinschaft?

Sollte in Ihrem Nahebereich noch keine Energiegemeinschaft existieren, lassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir informieren Sie über zukünftige Möglichkeiten.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden & Partner

FAQs

Hier gibt´s Antwortenstatt Fragezeichen!

Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage ist eine gemeinsam genutzte Photovoltaikanlage, die es mehreren Eigentümern ermöglicht, zusammen erneuerbare Energie zu produzieren und zu nutzen. Diese Anlagen können auf Mehrfamilienhäusern, Geschäftsgebäuden oder anderen gemeinschaftlichen Eigentumsstrukturen installiert werden.

Wir sind der Profi von der Beratung, Planung Errichtung bis zur Abrechnung der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage. Dank unserem Know-How ermöglichen wir der Hausverwaltung die Immobilie mit minimalem Aufwand aufzuwerten. Wir bieten zudem ein kostenloses Beratungsgespräch mit allen Eigentümern an.  

Eigentümer profitieren von einer Wertsteigerung ihrer Immobilie, reduzierten Energiekosten und der Möglichkeit, aktiv zur Energiewende beizutragen. Darüber hinaus fördern diese Anlagen die Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz und können zu einer Senkung der Betriebskosten führen. Durch die reduzierten Stromkosten wird das Objekt für potenzielle Mieter interessanter.

Der erzeugte Strom wird entsprechend der Vereinbarungen unter den teilnehmenden Eigentümern aufgeteilt. Dies kann auf Basis des individuellen Energiebedarfs oder anderer festgelegter Schlüssel erfolgen.

Die Finanzierung kann über zwei verschiedene Wege erfolgen. Entweder über private Investitionen der Eigentümer oder über die Vermietung der Dachfläche an REGIOWERT ELEKTROTECHNIK. In diesem Szenario profitieren die Eigentümer und Mieter weiterhin von günstigeren Strompreisen, ohne selbst in die Anlage investieren zu müssen. Jede Gruppe kann die für sie passende Finanzierungslösung wählen.

Im Fall der Errichtung einer Gemeinschaftsanlage kommt die Entscheidungsbefugnis der Eigentümer-
gemeinschaft (als juristische Person) und damit der Mehrheit zu (§ 29 Abs. 1 WEG).

Somit sind bei Errichtung einer gemeinschaftlich genutzten PV-Anlage auch die Vorschriften für die Mehrheitsbildung im WEG anwendbar. Eine Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümerversammlung oder im Umlaufweg reicht hier aus. Für Gemeinschaftsanlagen kann die Willensbildung der Eigentümergemeinschaft daher gemäß § 24 Abs. 4 WEG

  1. durch eine einfache Mehrheit der Anteile aller Wohnungseigentümer oder aber auch
  2. neu durch die Novelle 2022 eingeführt durch Zustimmung einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, die mindestens ein Drittel aller Miteigentumsanteile repräsentieren müssen. Mit Anteilen sind immer die von den einzelnen Wohnungseigentümern gehaltenen Miteigentumsanteile gemeint.

Noch nicht sicher, welche Lösung die Richtige für Sie ist?

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Entscheidung – gemeinsam finden wir die ideale Lösung für Sie!

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